Teilnahmebedingungen für das Preisausschreiben der Camigolo GmbH

Veranstalter des Preisausschreibens ist die Camigolo GmbH, Zeppelinstraße 2, 82178 Puchheim, e-Mail: info@camigolo.de, Webseite: www.camigolo.de.

  • § 1 Teilnahmeberechtigung
    • Die Teilnahme ist kostenlos. Der Teilnehmer geht durch die Teilnahme an unserem Preisausschreiben keine vertragliche oder sonstige Verpflichtung ein. Insbesondere ist weder der Erwerb von Produkten und/oder sonstiger Dienstleistungen verpflichtend, noch erhöht dies die Gewinnchancen des Teilnehmers.
    • Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person in eigenem Namen mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Minderjährige sind, vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen, zur Teilnahme berechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt.
    • Nicht teilnahmeberechtigt sind sämtliche gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte des Veranstalters sowie alle Personen, die gemäß § 3 der Teilnahmebedingungen ausdrücklich von dem Preisausschreiben ausgeschlossen sind.
    • Starttag ist der 1.Oktober 2009.
    • Teilnahmeschluss ist der 28. Februar 2010
    • Stichtag ist der Tag, an dem die zur Auswertung erforderlichen Daten (Inhalte und Anzahl der Bewertungen) aller qualifizierten Teilnehmer erfasst werden, i.e. der 1. März 2010.

  • § 2 Spielablauf und Bedingung des Gewinns
    • Die Teilnahme erfolgt, indem der Teilnehmer frühestens am Starttag, spätestens aber zum Teilnahmeschluss ein selber erstellten Touren- oder Ausflugstipp auf Camigolo veröffentlicht. Teilnehmen können nur registrierte User.
    • Es werden nur diejenigen Autoren bei der Auslosung berücksichtigt, deren Touren- und Ausflugtipps von der Camigolo Redaktion freigegeben wurden. Freigegeben werden nur Touren- und Ausflugtipps die den qualitativen und rechtlichen Anforderungen der allgemeinen AGBs der Camigolo GmbH entsprechen.
    • Die Gewinner werden über Auslosung ermittelt. Die Auslosung findet im Monat März durch die Herausgeber der Familienzeitung KITZ Magazin statt.

  • § 3 Gültigkeit der Teilnahme; Disqualifizierung
    • Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und/oder von der zukünftigen Teilnahme am Preisausschreiben auszuschließen, die den Teilnahmevorgang und/oder das Preisausschreiben manipulieren und/oder zu manipulieren versuchen und/oder die gegen die Teilnahmeregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Preisausschreiben zu beeinflussen.
    • Die Teilnahme vor dem Starttag oder nach Teilnahmeschluss führt zur Nichtqualifikation.
    • Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu disqualifizieren. Wichtige Gründe sind insbesondere sittenwidrige, pornografische, jugendgefährdende, diskriminierende, hetzerische, ehrverletzende, sowie beleidigende Äußerungen. Gleiches gilt für Beiträge, die anderweitig gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Diese Beiträge werden nicht freigegeben, d.h auf Camigolo.de veröffentlicht und nehmen nicht an der Auslosung teil.

  • § 4 Benachrichtigung über Gewinn und Auszahlung
    • Die Auswertung findet auf der Grundlage der zum Stichtag vorliegenden Daten statt.
    • Sobald die Gewinner feststehen, werden die zugehörigen Teilnehmer auf der Grundlage der bei der Registrierung angegebenen Informationen per E-Mail und/oder postalisch über ihren Gewinn informiert. Anspruchsberechtigt auf den Gewinn ist allein die in der Registrierung angegebene Person. Bei fehlerhaften Angaben des Teilnehmers und hieraus hervorgehender Unerreichbarkeit des Teilnehmers verfällt der Gewinn, ohne einer anderen Person zuzuwachsen.
    • Eine Auszahlung des Gewinnwertes in Geld ist – außer in den Fällen von Geldpreisen – ausgeschlossen.
    • Eine Auskehrung von Gewinnen an nicht teilnahmeberechtigte Personen (§ 1 Abs. 3) sowie von der Teilnahme ausgeschlossene Personen (§ 3) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • § 5 Haftungsbeschränkung / Haftungsausschluss
    • Der Veranstalter übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der auf Camigolo.de bereitgestellten oder gewonnenen Informationen. Der Veranstalter haftet nicht für die fehlerhafte Übermittlung und/oder den Verlust von Daten sofern hierfür von dem Veranstalter nicht zu vertretende Fehler in Datenträgern sowie von Dritten betriebenen Telekommunikationsnetzen, Datenleitungen, und/oder von diesen vorgehaltener Hard- und/oder Software ursächlich sind. Der Veranstalter übernimmt weiterhin keine Gewähr dafür, dass das Preisausschreiben jederzeit abrufbar und fehlerfrei ist.
    • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Veranstalters sowie die seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haftet der Veranstalter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
    • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei dem Veranstalter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Teilnehmers. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für technische Probleme wird keine Haftung übernommen.
    • Ferner gelten die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters aufgeführten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.

  • § 6 Datenschutz
    • Datenschutzerklärung
    • Wir, die Camigolo GmbH, Puchheim, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
    • Weitere Erklärungen zum Datenschutz findet sich auf unserer Webseite Camigolo.de, neben dem Impressum. Hier geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Erhebung und Verarbeitung von Daten
    • Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Teilnahme nur und insoweit erfasst, wie Sie zur Registrierung auf Camigolo.de notwendig sind.
    • Der Teilnehmer dieses Preisausschreibens erklärt sich mit der Veröffentlichung eines Fotos seiner Person für den Fall des Gewinnes eines der ausgelobten Preise ausdrücklich einverstanden. In diesem Fall und allein zu diesem Zweck stellt er unverzüglich nach Gewinnmitteilung dem Veranstalter ein Porträtfoto zur Verfügung. Sollte er zuvor lediglich ein Pseudonym angegeben haben, so beschränkt sich das Veröffentlichungsrecht des Veranstalters auf das Foto in Verbindung mit diesem Pseudonym.
    • Auskunftsrecht und Löschung Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte senden Sie uns Ihr Verlangen per Post, e-Mail oder Fax. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

  • § 7 Anwendbares Recht, Rechtsweg
    • Das Preisausschreiben unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • § 8 Salvatorische Klausel
    • Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein sollten oder dies im Nachhinein werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, durch den Wegfall einzelner Klauseln würde eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt, dass ihr ein Festhalten am Preisausschreiben nicht mehr zugemutet werden kann


 
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